Unfähigkeit endlich schriftlich: Verfassungsgericht erklärt Nachtragshaushalt für verfassungswidrig

Wir wussten es schon lange, aber jetzt hat es die Ampelregierung schriftlich:
Unfähigkeit bestätigt vom Bundesverfassungsgericht!

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Gelder, welche der Bund zur Bewältigung der Corona-Krise vorgesehen hatte, NICHT für den Klimaschutz verwendet werden dürfen.

Die von der Ampel injizierte Änderung des Nachtragshaushalts 2021, wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Dies hatte das höchste deutsche Gericht am Mittwoch in Karlsruhe bekanntgegeben.

Euer Volkspolitiker
Mike Moncsek


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Mike Moncsek
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