Die in der sächsischen Coronaschutzverordnung augelisteten Verbote treffen die Akteure des Tourismus und der Kultur besonders hart, bis hin zur totalen Untersagung entsprechender Angebote. Diese Maßnahmen ruinieren die entsprechenden, oft familiär oder mittelständisch organisierten Betriebe, daher ist zu fragen, ob diese Maßnahmen angemessen sind.
Die Antwort fällt leider eindeutig mit NEIN aus, denn das Ziel einer Ansteckungsvermeidung kann durch erheblich weniger restriktive Maßnahmen zu gleichem oder ähnlichem Grad erreicht werden, die von vielen Anbietern unter teils erheblichen Invesitionen in Barrieren, Informationsmaterial und Änderung von Abläufen bereits geleistet wurden. Insbesondere sind Infektionen im Freien nach wissenschaftlichen Studien und praktischer Erfeahrung extrem unwahrscheinlich.
Dennoch wird weiterhin u.a. der Betrieb von Skiliften in Sachsen untersagt, gelten rigide Beschränkungen für Übernachtungen und Gaststättenbesuche. Die allermeisten Kulturangebote sind ebenfalls von Schließungen betroffen oder dürfen nur unter 2G öffnen, obwohl ausreichende Maßnahmen zur Infektionsvermeidung auch im Gastronomie- und Kulturbetrieb umsetzbar wären. Hier stimme ich der gemeinsamen Erklärung von DEHOGA und LTV ausdrücklich zu: Die Gastronomie und Tourismusbranche brauchen dringend eine Öffnungsperspektive!
Angesichts der hohen Wahrscheinlichkeit auch mehrfach mit den gentechnischen Impfstoffen behandelter Personen, sich bei entsprechender Exposition, vor allem in Inneräumen, mit dem Coronavirus anzustecken und im Fall der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe sogar schwer zu erkranken oder zu sterben, stellt sich die ebenso drängende Frage, warum der Zugang zu touristischen und kulturellen Angeboten anhand des Impfstatus beschränkt wird. Nach den Grundsätzen von Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit, die für jede politische Entscheidung elementar sind, ist dies unzulässig, denn die Impfungen bieten nachweislich bestenfalls für eine gewisse Zeit einen gewissen Eigenschutz vor schwerer Erkrankung, jedoch kaum einen signifikanten Vorteil was den Schutz vor Infektion und Weitergabe derselben angeht.
Daher beobachten wir das Agieren der Landesregierung mit größter Skepsis, doch wir geben die Hoffnung nicht auf, dass sich doch bald die wirtschaftliche und auch infektiologische Vernunft durchsetzen und die sächsische Staatsregierung aufhören wird, Kulturschaffende und Tourismusakteure in den wirtschaftlichen Ruin zu treiben. Die Nachbarländer zeigen uns deutlich, dass man Corona bekämpfen kann auch ohne maßgebliche Wirtschaftszweige und damit Einkommensquellen der Bürger abzuschneiden.
Nur für 2G soll der Zugang zu den Skipisten ab 15.1. erlaubt werden – eine massive Diskriminierung und ganz sicher nicht der Befreiungsschlag für deren Betreiber und angeschlossene Hotels.