Köpping diskriminiert Fahrschüler grundlos

Wie die Freie Presse gestern berichtete, erleben junge Leute aus Sachsen gerade ein weiteres Beispiel der konfusen Coronamisswirtschaft aus dem Haus der Gesundheitsministerin Katja Köpping (SPD). Saßen sie bis in den mittleren Nachmittag bei negativem Test noch gemeinsam in der Schule und versuchten sich trotz Maske auf das Lernen zu konzentrieren, trennt die Coronaschutzverordnung beim Gang zur Fahrschule die Schüler auf.

Nur wer geimpft oder genesen ist – ein Status der sich nach bisher sechs, nun drei Monaten auch schon wieder erledigt hat – darf Fahrstunden nehmen und Motorrad- oder Autofahren lernen – eine wesentliche Voraussetzung für Mobilität und  freien Zugang zu Ausbildung und Teilhabe – gerade auf dem Land.

Der mit gesundem Menschenverstand begabte Bürger fragt sich, wer solche Regeln ersinnt. Viele junge Leute lassen sich – wie sie den Reportern freimütig bekennen – nicht etwa aus medizinischen Gründen die „Coronaschutzspritze“ verpassen, sondern um nicht ausgeschlossen zu sein und ihr Leben ungehindert aufbauen zu können.

Die Fahrschullehrer beklagen diese groteske Situation völlig zu Recht, doch ihnen sind die Hände gebunden. Viele Fahrschulen haben deshalb erhebliche, zum Teil existenzbedrohliche Umsatzeinbußen hinnehmen müssen, ähnlich wie im Hotel und Gaststättengewerbe. Der im Oktober 2021 von allen Parteien außer der AfD im Bundestag beschlossene indirekte Impfzwang betrifft übrigens auch Hebammen – sie haben nur die Wahl zwischen „Coronaspritze“ oder Berufsverbot.

Was sind das für Zustände in einem freien Land und angesichts der Tatsache, dass die Coronawelle generell in Deutschland, aber besonders in Sachsen wo AfD-Wähler augenscheinlich besonders gut wachsen, zu keinerlei flächendeckenden, über die leider inzwischen „normale“ Personalmangelsituation im Gesundheitsbereich hinausgehende Überlastungssituationen geführt hat?

Liebe Mitbürger, ich werde mich mit meinen Fraktionskollegen im Kreistag und Bundestag dafür einsetzen, dass dieser groteske Zustand beendet wird. Der Ausweg den die etablierten Parteien im Bundestag durchboxen wollen heißt allgemeine Impfpflicht. Doch diese ist aus Sicht der AfD und namhafter Verfassungsrechtsexperten grundgesetzwidrig, weil die „Impfungen“ weder eine katastrophale lebensbedrohliche Lage für eine große Zahl von Mitbürgern abwenden –  denn diese Zahl ist tatsächlich eher klein, kleiner als in so mancher Grippeepidemie der Vergangenheit – noch vor der Coronaerkrankung und deren Weitergabe an Dritte einen signifikanten Schutz bieten. Lediglich eine gewisse Milderung lässt sich aus den Studien herauslesen.

Gesundheitliche Entscheidungen dürfen nicht zur politischen Machtfrage werden. Für jeden Menschen ist das Grundrecht auf Freiheit und körperliche Unversehrtheit höher zu bewerten als Solidaritätsappelle, die jeder faktischen Grundlage entbehren.

Schüler sollen fahren lernen – ohne Diskriminierung Frau Köpping!

Ändern Sie diese unsinnige Regelung umgehend, besser noch, setzen Sie die Coronaschutzverordnung in Gänze außer Kraft und vertrauen Sie der Fähigkeit der Sachsen zum klaren Denken und dem Willen der allermeisten Bürger in allen relevanten Branchen und Lebensumständen, Verantwortung für sich und ihre Gesundheit ebenso zu übernehmen, wie für die ihrer unmittelbaren Mitbürger.

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